Teilnahmebestätigung

Schriftliche Teilnahmebestätigungen

Über alle von Ihnen einbezahlten Beträge erhalten Sie für das Finanzamt (z.B. Jahresausgleich), für Förderungseinrichtungen, Ihren Arbeitgeber usw. verwendbare Rechnungen und Teilnahmebestätigungen

Beachten Sie bitte:

  • Fortbildungskosten können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Wir sind eine seit 2003 zertifizierte Erwachsenenfortbildungseinrichtung, was für Sie möglicherweise eine individuelle Förderung bedeutet. Informieren Sie sich bitte.
  • 2024 wurde unser EB-Qualitätssiegel um weitere drei Jahre bis Dezember 2027 verlängert.
  • Teilnahmebestätigungen werden auf Wunsch ausgestellt, wenn Sie mindestens 80% der Veranstaltung anwesend waren.
  • Zulassung zu Prüfungen ebenfalls nur bei nachgewiesener Anwesenheit von 80 Prozent.
Stand: 21. Dezember 2024