Das Leitbild des BACOPA Bildungszentrums

Das BACOPA Bildungszentrums ist ein Seminar- und Fortbildungszentrum im Bereich der Erwachsenenfort- und Weiterbildung in Form von organisierten Lern- und Lehrprozessen.

Es geht um Berufs- und fachspezifische Fort- und Weiterbildung ergänzend zur Berufsausbildung in den Bereichen der Gesundheitsförderung und Therapieanwendung sowie sozialen und kulturellen Belangen.
Wir wenden uns damit an alle daran Interessierten sowie an die an Fort- und Weiterbildung Interessierten aus den verschiedensten Bereichen.

Das BACOPA Bildungszentrum hat sich zum Ziel gesetzt hochwertige, allgemeinverständliche, berufsbegleitende Weiterbildungen sowie Seminare und Vorträge anzubieten und betreibt das nun - fallweise in Zusammenarbeit mit Universitätsinstituten und Lehreinrichtungen im In- und Ausland - seit über zwanzig Jahren in Oberösterreich.
Unsere Referentinnen und Referenten kommen aus dem In- und Ausland.

Großen Wert legen wir auf die Verwertbarkeit und praktische Anwendung des Erlernten für den Lernenden. Unsere ReferentInnen, Seminar- und AusbildungsleiterInnen werden nach diesen Gesichtspunkten ausgewählt. Nur wer selbst jahrelange Erfahrung auf seinem Gebiet mitbringt, weiß worauf bei der Vermittlung zu achten ist.
Alle Vorträge, Seminare, Fortbildungen usw. des Bacopa Bildungszentrums sind öffentlich und somit für alle frei zugänglich entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den in den Allgemeinen Erklärungen der Menschenrechte formulierten Werten.

Die medizinische Gesamtleitung liegt bei Herrn Dr. Florian Ploberger und der "Wissenschaftliche Beirat" des BACOPA Bildungszentrums führt die fachliche Kompetenzüberprüfung durch.
Wir führen laufend Evaluierungen durch.

Anhang zum BACOPA Leitbild

Beschluss Nr. 1786/2002/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft im Bereich der öffentlichen Gesundheit (2003-2008)

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
Gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 152, auf Vorschlag der Kommission(1),
nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses(2),
nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen(3),
gemäß dem Verfahren des Artikels 251 des Vertrags(4), aufgrund des vom Vermittlungsausschuss am 15. Mai 2002 gebilligten gemeinsamen Entwurfs, in Erwägung nachstehender Gründe:
Die Gemeinschaft hat sich verpflichtet, die Gesundheit zu fördern und zu verbessern, Krankheiten zu verhüten und potenziellen Bedrohungen der Gesundheit zu begegnen, um so die Zahl der vermeidbaren Krankheiten und frühzeitigen Todesfälle und der aktivitätseinschränkenden Behinderungen zu senken. Die Gemeinschaft muss, um zum Wohlergehen der europäischen Bürger beizutragen, koordiniert der Besorgnis der Bevölkerung über Gesundheitsrisiken und ihren Erwartungen an ein hohes Gesundheitsschutzniveau in kohärenter und koordinierter Weise Rechnung tragen. Daher bedürfen alle gesundheitspolitischen Gemeinschaftsmaßnahmen eines größtmöglichen Bekanntheitsgrades und eines Höchstmaßes an Transparenz; sie müssen eine ausgewogene Konsultation und Mitwirkung aller Interessengruppen ermöglichen, um den Wissens- und Kommunikationsfluss zu fördern und damit eine stärkere Beteiligung des einzelnen Bürgers an Entscheidungen zu ermöglichen, die seine Gesundheit betreffen.
In diesem Rahmen sollte berücksichtigt werden, dass die Bevölkerung der Gemeinschaft Anspruch hat auf einfache, klare und wissenschaftlich fundierte Informationen über Maßnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit und zur Krankheitsvorbeugung zur Verbesserung ihrer Lebensqualität.

Stand: 3. Dezember 2024