Astaxanthin Bio 60 Kapseln
Nahrungsergaenzungsmittel mit Astaxanthin aus der Blutregenalge aus kontrolliert biologischem Anbau.
Bestellnummer: 74032487403248
Astaxanthin ist ein enorm wirkungsvolles Antioxidans. Es gehört in die Gruppe der Carotinoide. Als Radikalenfänger schützt Astaxanthin die Zellen der Haut und des Gehirns und beugt Durchblutungsstörungen vor. Auch entzündungshemmende und antidiabetische Eigenschaften werden diesem Carotinoid zugeschrieben.
Astaxanthin wird vor allem empfohlen zur Vorbeugung von Altersbeschwerden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, neurodegenerativen Erkrankungen, Hautalterung, Diabetes, grauem Star und zur Unterstützung des Immunsystems.
Wirkstoffgehalt / Tagesdosis
6 mg Astaxanthin
Verzehrempfehlung
1 mal täglich 1 Kapsel mit Flüssigkeit verzehren.
Eigenschaften
- vegan
- glutenfrei
- lactosefrei
- fructosefrei
- Bio-Qualität
Zutaten
Sonnenblumenöl*, astaxanthinreiches Oleoresin* (aus der Blutregenalge Haematococcus pluvialis) (23,34%), Hydroxypropylmethylcellulose**, Antioxidationsmittel Rosmarin-Extrakt* (Rosmarin-Extrakt, Sonnenblumenöl).
*aus kontrolliert biologischem Anbau
**pflanzliche Kapselhülle
Anwendungsgebiete
- Abwehrkräfte
- Antioxidans / Freie Radikale
- Gehirnfunktion
- Haut / Haare / Nägel
- Herz / Kreislauf / Blutgefäße
- Wohlbefinden im Alter
Hinweise
- Die Astaxanthin Kapseln dürfen nicht verzehrt werden, wenn andere Astaxanthin-Ester enthaltende Nahrungsergänzungsmittel eingenommen werden. Nicht für Säuglinge, Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren verwenden.
- Nahrungsergänzungsmittel stellen keinen Ersatz für eine ausgewogene Ernährung dar und die empfohlene Tagesdosis sollte nicht überschritten werden. Abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise sind von großer Bedeutung. Trocken, bei Raumtemperatur, lichtgeschützt sowie außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern. Vor Wärme schützen.
Entspricht der EU-Richtlinie 2002/46/EG, umgesetzt in österreichisches Recht durch die NEM-Verordnung 88/2004 (in der jeweils gültigen Verfassung) sowie den EU-Bio-Verordnungen 2092/91 und 834/2007.