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W34 Verlier nichts mehr!, Georg Weidinger, 84 Tabletten. Burnout - Brain, Harn und Co.


Abbildung in Arbeit
Titel:W34 Verlier nichts mehr!, Georg Weidinger, 84 Tabletten. Burnout - Brain, Harn und Co.
Autor:Weidinger Georg
Preis:Euro 20.95
Bestellnummer:F102

Mischung nach Dr. med. Georg Weidinger aus seinem Buch Der Goldene Weg der Mitte auf Seite 402
Buch bestellbar bei uns hier im Shop unter: Bestellnummer 14702

Oder Neuro-Mischung - modifiziertes Wei Zheng Fang.

Als Verlier nichts mehr! ist sie anzuwenden bei allen Arten von Verlusterscheinungen im Zusammenhang mit den Nerven (daher Neuro-Mischung)
Verlust des Gehens, des Harns, des Stuhls, der flüssigen Sprache, der Kraft; Verlust des Denkens.
Diese Beschwerden können ernstzunehmende Ursachen haben, die unbedingt ärztlich abgeklärt werden müssen! Bitte sagen Sie Ihrem Arzt, dass Sie diese Mischung zur Therapieunterstützung anwenden (wollen)!

Thema: Burnout - Brain, Harn und Co.

Verzehrempfehlung:
3x 2-4 Tabletten täglich, bzw. 3x 1-2 g täglich

Zutaten:
HUANG QI Radix Astragali Membranacei
BAI ZHU Rhizoma Atractylodis Macrocephalae
DANG GUI Radix Angelicae Sinensis
BAI SHAO YAO Radix Paeoniae Lactiflorae
DU ZHONG Cortex Eucommiae Ulmoidis
SHU DI HUANG Radix Rhemanniae Glutinosae Praeparata
CHUAN NIU XI Radix Cyathulae
ZHI MU Radix Anemarrhenae Asphodeloidis
HUANG BAI/BO Cortex Phellodendri

84 Tabletten oder 100 g

Nahrungsergänzungsmittel
Die Namen der Beschwerden und Symptome, die möglicherweise in diesen Chinesischen Kräutermischungen benannt werden, sind rein indikativer Natur. Für eine exakte Diagnose, und vor allem schwangeren und stillenden Frauen raten wir, einen Therapeuten, der sich auf chinesischen Medizin spezialisert hat, oder den TCM Facharzt/die Fachärztin, zu konsultieren. PHTOCOMM kann in keiner Weise für unsachgemäße Verwendung dieser Produkte verantwortlich gemacht werden. Keinesfalls die empfohlene Tagesdosis überschreiten.

Wozu Nahrungsergänzungsmittel?
Nach der rechtlichen Definition sollen Nahrungsergänzungsmittel die tägliche Ernährung ergänzen und zwar mit Vitalstoffen wie z. B. Vitaminen, Mineralstoffen, Pflanzenwirkstoffen, Aminosäuren usw.

Wir brauchen Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren, Fettsäuren und sekundäre Pflanzenstoffe u. a. für eine optimale Funktion unseres Immunsystems, für den Kohlenhydrat-, Eiweiß- und Fettstoffwechsel, für die korrekte Funktion von Herz-Kreislauf und unsere Organsysteme und nicht zuletzt als wirksame Mittel gegen Freie Radikale sowie zur Unterstützung der Entgiftungsfunktionen in unserem Körper.

Für unseren Körper und unser Wohlbefinden sind Vitalstoffe daher unverzichtbar.

Nahrungsergänzungsmittel dürfen eine vernünftige Ernährung und eine gesundheitsbewusste Lebensweise nicht ersetzen sondern sollen diese unterstützen.

Ohne Nebenwirkungen
Nahrungsergänzungsmittel sind in ihrer Dosierung so gewählt, dass, bei Einhaltung der empfohlenen Tagesmenge, keine Nebenwirkungen zu befürchten sind.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel und sie können und dürfen daher auch nicht den regelmäßigen Besuch beim Arzt ersetzen.

Gesetzliche Bestimmungen
Die rechtliche Grundlage für Nahrungsergänzungsmittel stellt die EU-Richtlinie 2002/46/EG dar, die mit der österreichischen Nahrungsergänzungsmittelverordnung 88/2004 (NEMV) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Der Begriff Nahrungsergänzungsmittel wird in der Novelle zum Lebensmittelgesetz 69/2003 erklärt:

Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- und Mehrfachkonzentraten von Vitaminen oder Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder -physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in Verkehr gebracht werden, d.h. in Form von z. B. Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen.

Folgende Gesetze müssen ebenfalls beachtet werden:

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 - LMKV, BGBl. 1993/72
Nährwertkennzeichnungsverordnung, BGBl. 1195/896
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz 2006 - LMSVG, BGBl. 2006/13
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung)
Fertigpackungsverordnung (FPVO) BBl. 1993/867
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung)

Die gesetzlichen Grundlagen für die Bio-Produkte bieten folgende EU-Bio-Verordnungen: 2092/91 und 834/2007.

Gesundheitsbezogene Angaben
Nahrungsergänzungsmittel dürfen per Gesetz nur mit sogenannten gesundheitsbezogenen Angaben in Verkehr gebracht werden.