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W30 Wenn der Hut brennt!, Georg Weidinger, 84 Tabletten. Abwehr - Immun, Fit im Alter


Abbildung in Arbeit
Titel:W30 Wenn der Hut brennt!, Georg Weidinger, 84 Tabletten. Abwehr - Immun, Fit im Alter
Autor:Weidinger Georg
Preis:Euro 20.95
Bestellnummer:F098

Mischung nach Dr. med. Georg Weidinger aus seinem Buch Der Goldene Weg der Mitte auf Seite 354
Buch bestellbar bei uns hier im Shop unter: Bestellnummer 14702

Achtung!
Nicht in der Schwangerschaft verwenden (BL bewegend, Schleim lösend)!
Verschiedenste Formen von andauerndem Unwohlsein, und BL-Stagnationszeichen (siehe Buch Seite 358) aufweisen. W30 kann auch verwendet werden, um mit weniger Schleim und BL-Stagnation gut älter zu werden (anti-aging). Sollten Sie ärztlich begleitet werden, sagen Sie bitte Ihrem Arzt, dass Sie diese Mischung nehmen, damit er seine Therapie darauf abstimmen kann.

Thema: Abwehr - Immun, Fit im Alter

Verzehrempfehlung:
3x 2-4 Tabletten täglich, bzw. 3x 1-2 g täglich

Zutaten:
DANG GUI Radix Angelicae Sinensis
DAN SHEN Radix Salviae Miltiorrhizae
E ZHU Rhizoma Curcumae Zedoaria
SAN LENG Rhizoma Sparganii
MU DAN PI Cortex Moutan Radicis
CHI SHAO YAO Radix Paeoniae Rubra
XIA KU CAO Spica Prunellae
NU ZHEN ZI Fructus Ligustri
DA ZAO Fructus Jujubae
CHEN PI Pericarpium Citri Aurantii
84 Tabletten oder 100 g

Nahrungsergänzungsmittel
Die Namen der Beschwerden und Symptome, die möglicherweise in diesen Chinesischen Kräutermischungen benannt werden, sind rein indikativer Natur. Für eine exakte Diagnose, und vor allem schwangeren und stillenden Frauen raten wir, einen Therapeuten, der sich auf chinesischen Medizin spezialisert hat, oder den TCM Facharzt/die Fachärztin, zu konsultieren. PHTOCOMM kann in keiner Weise für unsachgemäße Verwendung dieser Produkte verantwortlich gemacht werden. Keinesfalls die empfohlene Tagesdosis überschreiten.

Wozu Nahrungsergänzungsmittel?
Nach der rechtlichen Definition sollen Nahrungsergänzungsmittel die tägliche Ernährung ergänzen und zwar mit Vitalstoffen wie z. B. Vitaminen, Mineralstoffen, Pflanzenwirkstoffen, Aminosäuren usw.

Wir brauchen Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren, Fettsäuren und sekundäre Pflanzenstoffe u. a. für eine optimale Funktion unseres Immunsystems, für den Kohlenhydrat-, Eiweiß- und Fettstoffwechsel, für die korrekte Funktion von Herz-Kreislauf und unsere Organsysteme und nicht zuletzt als wirksame Mittel gegen Freie Radikale sowie zur Unterstützung der Entgiftungsfunktionen in unserem Körper.

Für unseren Körper und unser Wohlbefinden sind Vitalstoffe daher unverzichtbar.

Nahrungsergänzungsmittel dürfen eine vernünftige Ernährung und eine gesundheitsbewusste Lebensweise nicht ersetzen sondern sollen diese unterstützen.

Ohne Nebenwirkungen
Nahrungsergänzungsmittel sind in ihrer Dosierung so gewählt, dass, bei Einhaltung der empfohlenen Tagesmenge, keine Nebenwirkungen zu befürchten sind.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel und sie können und dürfen daher auch nicht den regelmäßigen Besuch beim Arzt ersetzen.

Gesetzliche Bestimmungen
Die rechtliche Grundlage für Nahrungsergänzungsmittel stellt die EU-Richtlinie 2002/46/EG dar, die mit der österreichischen Nahrungsergänzungsmittelverordnung 88/2004 (NEMV) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Der Begriff Nahrungsergänzungsmittel wird in der Novelle zum Lebensmittelgesetz 69/2003 erklärt:

Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- und Mehrfachkonzentraten von Vitaminen oder Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder -physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in Verkehr gebracht werden, d.h. in Form von z. B. Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen.

Folgende Gesetze müssen ebenfalls beachtet werden:

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 - LMKV, BGBl. 1993/72
Nährwertkennzeichnungsverordnung, BGBl. 1195/896
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz 2006 - LMSVG, BGBl. 2006/13
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung)
Fertigpackungsverordnung (FPVO) BBl. 1993/867
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung)

Die gesetzlichen Grundlagen für die Bio-Produkte bieten folgende EU-Bio-Verordnungen: 2092/91 und 834/2007.

Gesundheitsbezogene Angaben
Nahrungsergänzungsmittel dürfen per Gesetz nur mit sogenannten gesundheitsbezogenen Angaben in Verkehr gebracht werden.