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W22 Volle Entspannung, Georg Weidinger, 84 Tabletten. Frauengesundheit, Verdauung


Abbildung in Arbeit
Titel:W22 Volle Entspannung, Georg Weidinger, 84 Tabletten. Frauengesundheit, Verdauung
Autor: 
Preis:Euro 18.90
Bestellnummer:F060

Mischung nach Dr. med. Georg Weidinger aus seinem Buch : Die chinesische Hausapotheke: Die wichtigsten Kräuterrezepte für die häufigsten Beschwerden auf Seite 537
Buch bestellbar bei uns hier im Shop unter: Bestellnummer 20977

Stress-abhängiges Unwohlsein (zu und nach dem Stress): Erschöpfung, kalte Extremitäten, Bauchkrämpfe, Oberbauchweh, Unregelmäßige Regel; Blähbauch mit Spannung in Bauch und Brust sowie Engegefühl im Brustkorb, Unwohlsein an den Leisten und am Unterleib, Spannung der Brust, Unwohlsein am Rippenbogen, Reizbarkeit, Heißhunger auf Süßes, Kopfweh.

Thema: Frauengesundheit, Verdauung

Verzehrempfehlung:
2 x tgl. 4-6 Tbl. oder 2x tgl. 2-3 g

Zutaten:
Pericarpium Citri Reticulatae (CHEN PI), Radix Bupleuri (CHAI HU), Radix Ligustici Wallichii (CHUAN XIONG), Fructus Citri Aurantii (ZHI KE), Rx. Paeoniae Lact. (BAI SHAO YAO), Rhizoma Cyperi (XIANG FU), Radix Glycyrrhizae Uralensis (ZHI GAN CAO)

Chai Hu Shu Gan San; Bupleurum Dekokt

84 Tabletten oder 100 g

Nahrungsergänzungsmittel
Die Namen der Beschwerden und Symptome, die möglicherweise in diesen Chinesischen Kräutermischungen benannt werden, sind rein indikativer Natur. Für eine exakte Diagnose, und vor allem schwangeren und stillenden Frauen raten wir, einen Therapeuten, der sich auf chinesischen Medizin spezialisert hat, oder den TCM Facharzt/die Fachärztin, zu konsultieren. PHTOCOMM kann in keiner Weise für unsachgemäße Verwendung dieser Produkte verantwortlich gemacht werden. Keinesfalls die empfohlene Tagesdosis überschreiten.

Wozu Nahrungsergänzungsmittel?
Nach der rechtlichen Definition sollen Nahrungsergänzungsmittel die tägliche Ernährung ergänzen und zwar mit Vitalstoffen wie z. B. Vitaminen, Mineralstoffen, Pflanzenwirkstoffen, Aminosäuren usw.

Wir brauchen Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren, Fettsäuren und sekundäre Pflanzenstoffe u. a. für eine optimale Funktion unseres Immunsystems, für den Kohlenhydrat-, Eiweiß- und Fettstoffwechsel, für die korrekte Funktion von Herz-Kreislauf und unsere Organsysteme und nicht zuletzt als wirksame Mittel gegen Freie Radikale sowie zur Unterstützung der Entgiftungsfunktionen in unserem Körper.

Für unseren Körper und unser Wohlbefinden sind Vitalstoffe daher unverzichtbar.

Nahrungsergänzungsmittel dürfen eine vernünftige Ernährung und eine gesundheitsbewusste Lebensweise nicht ersetzen sondern sollen diese unterstützen.

Ohne Nebenwirkungen
Nahrungsergänzungsmittel sind in ihrer Dosierung so gewählt, dass, bei Einhaltung der empfohlenen Tagesmenge, keine Nebenwirkungen zu befürchten sind.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel und sie können und dürfen daher auch nicht den regelmäßigen Besuch beim Arzt ersetzen.

Gesetzliche Bestimmungen
Die rechtliche Grundlage für Nahrungsergänzungsmittel stellt die EU-Richtlinie 2002/46/EG dar, die mit der österreichischen Nahrungsergänzungsmittelverordnung 88/2004 (NEMV) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Der Begriff Nahrungsergänzungsmittel wird in der Novelle zum Lebensmittelgesetz 69/2003 erklärt:

Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- und Mehrfachkonzentraten von Vitaminen oder Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder -physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in Verkehr gebracht werden, d.h. in Form von z. B. Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen.

Folgende Gesetze müssen ebenfalls beachtet werden:

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 - LMKV, BGBl. 1993/72
Nährwertkennzeichnungsverordnung, BGBl. 1195/896
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz 2006 - LMSVG, BGBl. 2006/13
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung)
Fertigpackungsverordnung (FPVO) BBl. 1993/867
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung)

Die gesetzlichen Grundlagen für die Bio-Produkte bieten folgende EU-Bio-Verordnungen: 2092/91 und 834/2007.

Gesundheitsbezogene Angaben
Nahrungsergänzungsmittel dürfen per Gesetz nur mit sogenannten gesundheitsbezogenen Angaben in Verkehr gebracht werden.