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Galactose Pulver 100g


Abbildung in Arbeit
Titel:Galactose Pulver 100g
Autor: 
Preis:Euro 44.90
Bestellnummer:7403231

Galactose ist ein natürlich vorkommender Einfachzucker, ähnlich wie Glucose oder Fructose. In der Nahrung findet man Galactose, als Bestandteil der Lactose, in allen Milchprodukten. Deshalb wird Galactose meist aus Milch gewonnen. Neu ist die Produktion aus Pflanzen, weshalb jetzt auch Veganer diesen Zucker zu sich nehmen können.

Galactose kann ohne Insulin in die Zellen gelangen und dann als Energielieferant zur Verfügung stehen. Dies ist von Bedeutung für Personen mit Insulinresistenz, da mit Hilfe von Galactose die Muskulatur und das Gehirn mit Energie versorgt werden kann. Körperliche und geistige Leistungsfähigkeit werden dadurch verbessert. Untersuchungen zur Vorbeugung von Demenz sind im Gange.

Auch Sportler profitieren von Galactose, denn mit diesem Zucker werden die typischen Blutzuckerschwankungen, wie sie bei Glucose auftreten und zu Leistungstiefs führen, vermieden. Außerdem hilft Galactose dabei, das während des Trainings anfallende Ammoniak, das ebenfalls einen Leistungsabfall zur Folge hat, abzubauen.

Galactose trägt zur Kariesvorbeugung bei, da es das Anheften schädlicher Bakterien verhindert.

Wirkstoffgehalt / Tagesdosis
4,8 g D-(+)-Galactose
Verzehrempfehlung
2 mal täglich 3 gestrichene Messlöffel verzehren; in Wasser, Tee oder Saft einrühren oder unter Speisen wie Joghurt, Müsli oder Smoothie mischen.

Eigenschaften: vegan, glutenfrei, actosefrei, fructosefrei

Zutaten: D-(+)-Galactose (100%).
Anwendungsgebiete: Fitness / Leistungsfähigkeit, Gehirnfunktion, Stoffwechsel

Hinweise: Füllhöhe technisch bedingt.
Nahrungsergänzungsmittel stellen keinen Ersatz für eine ausgewogene Ernährung dar und die empfohlene Tagesdosis sollte nicht überschritten werden. Abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise sind von großer Bedeutung. Trocken, bei Raumtemperatur, lichtgeschützt sowie außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern lagern. Vor Wärme schützen.

Entspricht der EU-Richtlinie 2002/46/EG, umgesetzt in österreichisches Recht durch die NEM-Verordnung 88/2004 (in der jeweils gültigen Verfassung).