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Weihrauch forte Kapseln, 60 Stk.


Abbildung in Arbeit
Titel:Weihrauch forte Kapseln, 60 Stk.
Autor: 
Preis:Euro 60.90
Bestellnummer:7401382

Weihrauch forte Kapseln
mit 400 mg Boswellia serrata (mind. 70% Boswelliasure) Rheuma, Morbus Crohn, Colitis ulcerosa
Der Standbodenbeutel der Großpackung besteht aus Papier und einem aus Maisstrke gewonnenem Biokunstoff und ist kompostierbar.

Weihrauch forte Kapsel ( Tagesdosis)
entspricht: 400 mg Weihrauch-Extrakt (Boswellia serrata)
Zutaten:
(mit mind. 280 mg Boswelliasäure)
vegan glutenfrei lactosefrei - fructosefrei
Weihrauch-Extrakt (80,8%), Hydroxypropylmethylcellulose. pflanzliche Kapselhülle
Verzehr-Empfehlung:
1 x täglich 1 Kapsel mit oder kurz nach der Mahlzeit mit Flüssigkeit verzehren.
Eigenschaften:
Nahrungsergnzungsmittel mit Weihrauch.

Anwendungsgebiete
Bewegungsapparat / Magen / Darm

Weihrauch wird in der indischen Ayurveda-Medizin schon seit
langem bei verschiedenen Erkrankungen wie z. B. Rheuma
angewandt. Heute weiß man, wieso Weihrauch bei rheumatischen
Erkrankungen so wirksam ist. Neueste Studien haben ergeben, dass die im Weihrauch enthaltenen Boswelliasuren selektiv in das Entzndungsgeschehen eingreifen. Sie hemmen die Produktion von Leukotrienen, welche fr die Aufrechterhaltung von chronisch- entzndlichen Erkrankungen verantwortlich gemacht werden.
Zu diesen chronisch-entzndlichen Erkrankungen zhlen neben Rheuma auch die Darmerkrankungen Colitis ulcerosa und Morbus Crohn. Untersuchungen weisen auch bei diesen Krankheiten auf große Erfolge mit Weihrauch hin.

Entspricht der EU-Richtlinie 2002/46/EG, umgesetzt in österreichisches Recht durch die NEM-Verordnung 88/2004 (in der jeweils gültigen Verfassung).

Wozu Nahrungsergänzungsmittel?
Nach der rechtlichen Definition sollen Nahrungsergänzungsmittel die tägliche Ernährung ergänzen und zwar mit Vitalstoffen wie z. B. Vitaminen, Mineralstoffen, Pflanzenwirkstoffen, Aminosäuren usw.
Gesetzliche Bestimmungen
Die rechtliche Grundlage für unsere Nahrungsergänzungsmittel stellt die EU-Richtlinie 2002/46/EG dar, die mit der österreichischen Nahrungsergänzungsmittelverordnung 88/2004 (NEMV) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Nahrungsergänzungsmittelverordnung 88/2004 (NEMV)

Der Begriff Nahrungsergänzungsmittel wird in der Novelle zum Lebensmittelgesetz 69/2003 erklärt:
Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- und Mehrfachkonzentraten von Vitaminen oder Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder -physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in Verkehr gebracht werden, d.h. in Form von z. B. Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen.

Folgende Gesetze müssen ebenfalls beachtet werden:
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 - LMKV, BGBl. 1993/72
Nährwertkennzeichnungsverordnung, BGBl. 1195/896
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz 2006 - LMSVG, BGBl. 2006/13
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung)
Fertigpackungsverordnung (FPVO) BBl. 1993/867
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung)

Die gesetzlichen Grundlagen für die Bio-Produkte bieten folgende EU-Bio-Verordnungen: 2092/91 und 834/2007.
Gesundheitsbezogene Angaben
Nahrungsergänzungsmittel dürfen per Gesetz nur so genannte gesundheitsbezogene Angaben enthalten.

Unserem Körper zu Liebe

Wir brauchen Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren, Fettsäuren und sekundäre Pflanzenstoffe u. a. für eine optimale Funktion unseres Immunsystems, für den Kohlenhydrat-, Eiweiß- und Fettstoffwechsel, für die korrekte Funktion von Herz-Kreislauf und unsere Organsysteme und nicht zuletzt als wirksame Mittel gegen Freie Radikale sowie zur Unterstützung der Entgiftungsfunktionen in unserem Körper.

Für unseren Körper und unser Wohlbefinden sind Vitalstoffe daher unverzichtbar.

Nahrungsergänzungsmittel dürfen eine vernünftige Ernährung und eine gesundheitsbewusste Lebensweise nicht ersetzen sondern sollen diese unterstützen.
Ohne Nebenwirkungen

Nahrungsergänzungsmittel sind in ihrer Dosierung so gewählt, dass, bei Einhaltung der empfohlenen Tagesmenge, keine Nebenwirkungen zu befürchten sind.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel und sie können und dürfen daher auch nicht den regelmäßigen Besuch beim Arzt ersetzen.