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Planta Vida Kräuter-Basis-Elixier 250 ml


Abbildung in Arbeit
Titel:Planta Vida Kräuter-Basis-Elixier 250 ml
Autor: 
Preis:Euro 21.70
Bestellnummer:7401992

Nahrungsergänzungsmittel mit Kräutern, Vitaminen, Pflanzensäften, Aminosäuren und probiotischen Milchsäurebakterien. Liefert eine Basis-Versorgung an wichtigen Vitalstoffen!
250 ml

Anwendungsempfehlung
1 x 25 ml (25 g) verzehren. Pur oder in einem Glas Wasser oder Saft.
Vor Gebrauch bitte schütteln.

Inhalt
19,8 g Aroniasaft, 2,5 g Cranberrykonzentrat, 1,25 g Granatapfelkonzentrat, 400 mg Kräuterauszug, 400 mg Aminosäurenmischung, 100 mg OPC-Traubenkernextrakt, 80 mg natürliches Vitamin C (100 % RDA), 14,1 mg Vitamin E (117,5 % RDA), 5 mg Resveratrol, 200 g Folsäure (100 % RDA), 50 g Biotin (100 % RDA), 16 mg Niacin (100 % RDA), 6 mg Pantothensäure (100 % RDA), 1,4 mg Vitamin B2 (100 % RDA), 1,1 mg Vitamin B1 (100 % RDA), 1,4 mg Vitamin B6 (100% RDA), 2,5 g Vitamin B12 (100 % RDA), 8 Mio probiotische Bakterien.

Sonstige Zutaten
im Kräuterauszug sind enthalten: Wasser, Zuckerrohrmelasse, Fruktose, Glukose

Anwendungsgebiete
Abwehrkräfte, Fitness / Leistungsfähigkeit, Herz / Kreislauf / Blutgefäße, Wohlbefinden im Alter, Vitamine / Mineralstoffe, Stoffwechsel, Antioxidans / Freie Radikale

Entspricht der EU-Richtlinie 2002/46/EG, umgesetzt in österreichisches Recht durch die NEM-Verordnung 88/2004 (in der jeweils gültigen Verfassung).

Wozu Nahrungsergänzungsmittel?
Nach der rechtlichen Definition sollen Nahrungsergänzungsmittel die tägliche Ernährung ergänzen und zwar mit Vitalstoffen wie z. B. Vitaminen, Mineralstoffen, Pflanzenwirkstoffen, Aminosäuren usw.
Gesetzliche Bestimmungen
Die rechtliche Grundlage für unsere Nahrungsergänzungsmittel stellt die EU-Richtlinie 2002/46/EG dar, die mit der österreichischen Nahrungsergänzungsmittelverordnung 88/2004 (NEMV) in nationales Recht umgesetzt wurde.

Nahrungsergänzungsmittelverordnung 88/2004 (NEMV)

Der Begriff Nahrungsergänzungsmittel wird in der Novelle zum Lebensmittelgesetz 69/2003 erklärt:
Nahrungsergänzungsmittel sind dazu bestimmt, die normale Ernährung zu ergänzen und die aus Einfach- und Mehrfachkonzentraten von Vitaminen oder Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder -physiologischer Wirkung bestehen und in dosierter Form in Verkehr gebracht werden, d.h. in Form von z. B. Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und anderen ähnlichen Darreichungsformen, Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungsformen von Flüssigkeiten und Pulvern zur Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen.

Folgende Gesetze müssen ebenfalls beachtet werden:
Lebensmittelkennzeichnungsverordnung 1993 - LMKV, BGBl. 1993/72
Nährwertkennzeichnungsverordnung, BGBl. 1195/896
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz 2006 - LMSVG, BGBl. 2006/13
Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel (Health-Claims-Verordnung)
Fertigpackungsverordnung (FPVO) BBl. 1993/867
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel (Lebensmittelinformationsverordnung)

Die gesetzlichen Grundlagen für die Bio-Produkte bieten folgende EU-Bio-Verordnungen: 2092/91 und 834/2007.
Gesundheitsbezogene Angaben
Nahrungsergänzungsmittel dürfen per Gesetz nur so genannte gesundheitsbezogene Angaben enthalten.

Unserem Körper zu Liebe

Wir brauchen Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren, Fettsäuren und sekundäre Pflanzenstoffe u. a. für eine optimale Funktion unseres Immunsystems, für den Kohlenhydrat-, Eiweiß- und Fettstoffwechsel, für die korrekte Funktion von Herz-Kreislauf und unsere Organsysteme und nicht zuletzt als wirksame Mittel gegen Freie Radikale sowie zur Unterstützung der Entgiftungsfunktionen in unserem Körper.

Für unseren Körper und unser Wohlbefinden sind Vitalstoffe daher unverzichtbar.

Nahrungsergänzungsmittel dürfen eine vernünftige Ernährung und eine gesundheitsbewusste Lebensweise nicht ersetzen sondern sollen diese unterstützen.
Ohne Nebenwirkungen

Nahrungsergänzungsmittel sind in ihrer Dosierung so gewählt, dass, bei Einhaltung der empfohlenen Tagesmenge, keine Nebenwirkungen zu befürchten sind.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Arzneimittel und sie können und dürfen daher auch nicht den regelmäßigen Besuch beim Arzt ersetzen.