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Bacopa SchiedlbergDiverse individuelle Förderungsmöglichkeiten

Nebenstehendes Foto zeigt die Übergabe des Cert-NÖ durch die NÖ Landesrätin Frau Dr. Bohuslav und Herrn Univ. Prof. Dr. Jütte am 9. Sept. 2007 im niederösterreischischen Landhaus an Mag. Walter und Regina Fehlinger

Per 14. Oktober 2021 wurde unser EB-Qualitätssiegel um weitere drei Jahre bis 09. Dezember 2024 verlängert.
"Mit dem Erwachsenenbildungsqualitätssiegel wird bestätigt, dass die Einrichtung die Qualitätskriterien des Erwachsenenbildungsforum OÖ erfüllt."
(Aus dem Schreiben vom 14.10.2021 zur Verlängerung der Gültigkeit des EB-Qualitätssiegels)

2003 wurde das BACOPA Bildungszentrum mit dem Qualitätssiegel des Landes O.Ö. für Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen erstmals zertifiziert.
oeak-logo2005-2008 Approbation der BACOPA BILDUNGSZENTRUM-BACOPA ÄRZTEGESELLSCHAFT für das ÖÄK-Diplom Komplementäre Medizin Chinesische Diagnostik und Arzneitherapie der Österreichischen Akademie der Ärzte
Seit 2006 sind wir in der Liste der anerkannten Bildungsträger (Weiterbildungskonto) des Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds "waff" aufgeführt
2007 - 2010 anerkannter Bildungsträger des Landes NÖ "Cert-NÖ".
Seit November 2009 anerkannter Bildungsträger in Kärnten und seit 2010 in Salzburg.

Da das Bacopa Bildungszentrum seit 2003 mit dem Qualitätssiegel des Landes O.Ö. für Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen und ebenso in NÖ, Wien, Salzburg und Kärnten zertifiziert wurde, haben Sie, bei Erfüllung der individuellen Voraussetzungen die Möglichkeit, Förderungen in Ihrem jeweiligen Bundesland zu beantragen.

Für Detailauskünfte zu den Förderungen wenden Sie sich bitte an:

*** Amt der Oö. Landesregierung
Abteilung Gewerbe
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-149 00
Fax (+43 732) 7720-21 17 85
E-Mail: bildungskonto@ooe.gv.at

*** Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds (waff)
Nordbahnstraße 36, A-1020 Wien
Tel.: 01-21748-555
Fax: 01-21748-530
E-Mail: waff@waff.at

*** NÖ ArbeitnehmerInnen-Hotline
NÖ Landesregierung, Tor zum Landhaus, EG TOP 3, 3109 St. Pölten
Tel: 02742-9005-9555-11231
E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at

*** Amt der Kärntner Landesregierung
Abteilung 6 Bildung, Wissenschaft, Kulturund Sport
Unterabteilung Arbeitsmarkt und Lehrlingswesen / ANF
Völkermarkter Ring 29
9021 Klagenfurt am Wörthersee
Tel.: 050 536 16092
Fax: 050 536 16090
E-Mail: abt6.alw@ktn.gv.at
Parteienverkehr:
Mo. Fr. 8:00 12:00 Uhr, sowie nachmittags nach Vereinbarung.

*** Mit 1.1.2012 beginnt beim Salzburger Bildungsscheck eine neue 4-jährige Förderperiode
Auskünfte betreffend Salzburger Bildungsscheck:
Amt der Salzburger Landesregierung: Abteilung Soziales
Edith Böhm, E: edith.boehm@salzburg.gv.at
Gerhard Walcher, E: g.walcher@salzburg.gv.at
www.salzburg.gv.at/Bildungsscheck

*** AK Vorarlberg
Informieren Sie sich hier unter: www.bildungszuschuss.at


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Bildungskonto Land OÖ
Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen Erwachsener zum besseren Fortkommen im Beruf und zur besseren persönlichen Qualifizierung.

Wer wird gefördert?
    * Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das heißt in einem aufrechten Arbeitsverhältnis stehende Personen
    * Personen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, Personen in Elternkarenz und Wochengeldbezieherinnen
    * Wiedereinsteigerinnen und Wiedereinsteiger nach dem Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistungen des AMS erhalten
    * Geringfügig Beschäftigte
    * Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe beziehende Personen
    * Freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
    * Selbständige Betriebsführerinnen und Betriebsführer
    * Personen mit einem akademischen Abschluss, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als 1.500 Euro brutto beträgt
    * Ein-Personen-Unternehmen mit maximal zwei geringfügig Beschäftigten oder zwei Lehrlingen (in Summe max. zwei Personen)

Was wird gefördert?
    * Kurskosten für Bildungsmaßnahmen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    * Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
    * Die Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Meisterschulen, Fachakademien) müssen der berufsorientierten Weiterbildung oder der Umschulung dienen.
    * Die Bildungsmaßnahme muss in Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssiegel der Oö. Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen bzw. durch vergleichbare Verfahren zertifiziert sind, absolviert werden.
    * 75 Prozent der Bildungsmaßnahme muss absolviert sein und die Teilnahme bestätigt werden.

Abwicklung/Antragstellung
Der Förderungsantrag ist mittels Formular an die Direktion Bildung und Gesellschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz (Antragsvorlage innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme) zu richten.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
Bahnhofplatz 1
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-149 00
Fax (+43 732) 77 20-21 17 87
E-Mail bildungskonto@ooe.gv.at

Quelle:
http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-2FA52DBE-DCAAEFDC/ooe/hs.xsl/24636_DEU_HTML.htm


Bildungskonto für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer
Förderung von Bildungsmaßnahmen von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern, deren Betrieb in Oberösterreich ist.

Wer wird gefördert?
Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer, deren Betrieb in Oberösterreich ist. Als Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer gelten physische Personen, die ein kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (das heißt Mitglied der Wirtschaftskammer Oberösterreich) gründen oder übernehmen, dieses in der Folge zu einem wesentlichen Teil leiten, während der letzten fünf Jahre vor Gründung beziehungsweise Übernahme des Unternehmens nicht wirtschaftlich selbständig waren und eine bisherige unselbständige Tätigkeit aufgeben. Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gilt bei protokollierten Firmen die Eintragung in das Firmenbuch, bei allen anderen Unternehmen das Datum der Entstehung der Gewerbeberechtigung. Bei juristischen Personen sowie offenen Handelsgesellschaften (Kommanditgesellschaften) und eingetragenen Erwerbsgesellschaften kann als Förderungswerberin oder Förderungswerber auftreten, wer mit mindestens 25 Prozent direkt daran beteiligt ist. Weiters gelten vollhaftende mittätige Gesellschafter, soweit sie im Firmenbuch aufscheinen und die Definition für Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer erfüllen, ebenfalls als Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer.
Im Rahmen dieser Richtlinien sind nur noch Mehr-Personen-Unternehmen förderbar.   

Was wird gefördert?
Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare), die der Ausbildung, berufsorientierten Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung von Jungunternehmerinnen und Jungunternehmern dienen, im Betrieb der Antragsstellerin oder des Antragstellers unmittelbar zur Anwendung gelangen und für sie oder ihn eine Höherqualifizierung darstellen. Sie müsssen in einem Zeitraum von einem halben Jahr vor bis zu drei Jahren nach dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung stattgefunden haben.

Wie wird gefördert?
Gefördert werden maximal 50 Prozent der dem Förderungswerber beziehungsweise der Förderungswerberin persönlich erwachsenen Kurskosten (Prüfungsgebühren, Fahrt- und Unterkunftskosten sind nicht förderbar). Der maximale Förderungsbetrag pro Person beträgt insgesamt 2.000 Euro. Er kann auf einmal oder in Raten in Anspruch genommen werden. Die Mindestgrenze der pro Antrag geltend gemachten Kurskosten beträgt 400 Euro.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die Bildungsmaßnahme dient der Ausbildung, berufsorientierten Weiterbildung oder Persönlichkeitsbildung. Das heißt sie vermittelt Qualifikationen, die im Betrieb des Antragstellers oder der Antragstellerin unmittelbar zur Anwendung gelangen und eine Höherqualifizierung darstellen. Die Kurskosten müssen höher als 400 Euro sein.

ACHTUNG - Neu!
Die Bildungsmaßnahme muss in einer der folgenden Einrichtungen absolviert werden:
    * Bildungseinrichtungen, die über das Qualitätssiegel der oberösterreichischen Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen verfügen beziehungsweise durch vergleichbare Verfahren qualifiziert sind
    * Aufgrund von Bundes- und Landesgesetzen (bescheidmäßig) eingerichteten Akademien
* Schulen oder Fahrschulen

Abwicklung/Antragstellung
Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2011 mittels Formular an die Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung, Abteilung Wirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz zu richten. Die Anträge sind spätestens drei Monate nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme einzubringen. Beim Besuch von mehreren Kursen beginnt die Frist ab dem letzten förderbaren Kurs. Haben die Kurse in der Zeit vor dem Entstehungsdatum der Gewerbeberechtigung stattgefunden, beginnt die Frist erst mit diesem Datum zu laufen.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an:
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche und ländliche Entwicklung
Abteilung Wirtschaft
Bahnhofplatz 1 - Lageplan
4021 Linz
Telefon (+43 732) 77 20-151 21
Fax (+43 732) 77 20-21 17 85
E-Mail wi.post@ooe.gv.at


Stand, 1. Jänner 2023